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Ausbildung

Wiederaufnahme des Trainings

Veröffentlicht: 28.09.2021
Autor: Ausbildung

Erstes Training der Wintersaison 20/21 findet am 13.Oktober statt.

Mit Eröffnung des Hallenbades am 04.10.2021 können wir unser Training unter besonderen Auflagen und neuen Modalitäten wieder beginnen. Grundlage dafür ist das Hygienekonzept der Gemeinde Schwalbach für den Betrieb des Hallenbades sowie des Hygienekonzeptes der DLRG OG Schwalbach e.V. für das Training während der Corona-Pandemie.

Wir sind froh, dass wir erneut an die normalen Trainingszeiten anknüpfen können:

Montag     20-21 Uhr             Aktive/Erwachsenenschwimmkurs
Mittwoch  17:30-18:15 Uhr   Schwimmkurs
                  18:30-19:15 Uhr   Gruppe 1A (ungerade Wochen)
                                               Gruppen 1B/1C (gerade Wochen)
                  19:15-20 Uhr        Gruppe 2/JET
                  20-21 Uhr             Aktive

Eine Teilnahme am Training ist nur nach vorheriger Online-Anmeldung über unsere Homepage (https://schwalbach.dlrg.de/training/) möglich. Mit der Anmeldung wird der Gesundheitszustand bestätigt und wir gewährleisten die Kontaktnachverfolgung. Die Daten werden an die Gemeinde weitergeleitet und alle Listen werden nach vier Wochen wieder vernichtet.

Die maximale Teilnehmerzahl pro Übungsstunde ist auf 25 Personen im Hallenbad limitiert. Aus diesem Grund wird die Lehrgangsanmeldung im Online-Portal ab der 25. Anmeldung geschlossen werden. 5 Personen können sich weiterhin anmelden und rücken in die Warteliste. Sollten sich Teilnehmer wieder abmelden, rücken die Personen auf der Warteliste entsprechend nach.
Um den Kindern möglichst gerecht zu werden und fair Training anzubieten, werden die Gruppen 1A sowie 1B und 1C im wöchentlichen Wechsel angeboten werden (Gruppe 1A in den geraden Kalenderwochen und die Gruppen 1B/1C in den ungeraden Kalenderwochen). Wir beginnen am 13.10.2021 mit der Gruppe 1A und in der Folgewoche werden entsprechen die Kurse für 1B und 1C angeboten. Die Kurse werden entsprechend online ausgewiesen.
Die Online-Anmeldung kann ab dem Sonntag vor dem geplanten Training erfolgen. Die Teilnehmer werden nach Eingang der Online-Anmeldung für den Mittwoch berücksichtigt.
 
Für das Training erfolgt der Zugang wieder wie gewohnt über den Haupteingang des Schwimmbads. Die Wege und Abstände sind mit Markierungen vorgegeben und es gelten die allgemeinen Abstandsgebote und -regeln. Es wird um pünktliches Erscheinen 10 Minuten vor Trainingsbeginn gebeten. Beim Betreten des Bades wird die Anwesenheit entsprechend der Anmeldung geprüft. Ebenso wird erneut abgefragt, ob die Person keine Symptome etc. aufweist und einen Negativ-Nachweis dabei hat. Dabei wird sich auf die Anmeldung über das Online-Portal berufen.
Darüber hinaus besteht ein Teilnahmeverbot am Training bei bestehender Quarantäne-Anordnung, ungeschütztem Kontakt mit SARS-CoV-2-positiven Personen in den letzten 14 Tagen, Rückkehr aus einem Risikogebiet (siehe Liste gemäß RKI) in den letzten 14 Tagen sowie Beschwerden wie kürzlich neu aufgetretenem, trockenem Husten, Atemnot oder Schmerzen beim Atmen, Fieber (ab 38,0 ◦C), stärkere grippale Beschwerden wie starke Halsschmerzen, ausgeprägter Schnupfen und/oder Geruchs-/Geschmacksverlust.
 
Zu Trainingsstart werden die Kinder samt Trainer das Bad betreten und werden das Bad pünktlich nach der Stunde wieder verlassen.
Die Zuteilung auf Einzel- und Sammelumkleiden wird durch die Übungsleiter direkt gemäß der Geschlechteraufteilung erfolgen.

Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist durch alle Anwesenden bis einschließlich zur Umkleide zu tragen. Eltern, die ihren Kindern beim Umkleiden behilflich sind, müssen anschließend den Umkleidebereich wieder verlassen. Eltern, die ihre Kinder begleiten müssen zur Kontaktnachverfolgung ebenso von uns erfasst werden.
Duschen und Körperreinigung vor dem Betreten des Schwimmbeckens ist obligat.
Nach dem Training wird nicht im Schwimmbad geduscht und auch nicht geföhnt; die Teilnehmer duschen erst zuhause.

Zwischenzeitlich gibt es das EU-Genesenen-Zertifikat mit QR-Code. Da hierdurch keine eigenständige Interpretation von Testergebnissen oder Berechnung von Zeiträumen mehr erforderlich ist, verwenden wir das EU-Genesenen-Zertifikat nach Überprüfung mit der "CovPassCheck" App gleichwertig zu einer negativen Testung bzw. einem Nachweis der vollständigen Impfung. 
Eine vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt muss die Vorlage des Impfbuches oder das digitale Impfzertifikat (Apps) nachgewiesen werden. 
Alle Ungeimpften und nicht Genesenen über 6 Jahre müssen einen negativen Test (Antigenschnelltest oder PCR-Test) vor Eintritt vorlegen. Dabei darf ein Test nicht älter als 48 Stunden sein. Schüler, die die Schule regelmäßig besuchen und getestet werden, müssen den Nachweis der Schule vorlegen.

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